Die Arbeitgebenden der Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks (THW) tragen maßgeblich dazu bei, dass das THW im Ernstfall schnell und zuverlässig Hilfe leisten kann. Damit gehören sie zu den wichtigen Unterstützenden der Einsatzorganisation.
Das THW-Gesetz regelt die Freistellung der Ehrenamtlichen für Einsätze, Übungen und Weiterbildungen, die während der Arbeitszeit anfallen. Weder den Arbeitgebenden noch den Beschäftigten dürfen aufgrund des ehrenamtlichen Engagements beim THW Nachteile entstehen. Auf Antrag werden privaten Arbeitgebenden das Gehalt und die Beiträge zur Sozialversicherung erstattet. Trotz der Unvorhersehbarkeit von Einsätzen besteht häufig eine gewisse Vorlaufzeit, sodass Mitarbeitende ihre Fehlzeiten im Voraus planen können.
Ein ehrenamtliches Engagement im THW lohnt sich dabei nicht nur für die Einsatzkräfte selbst, sondern auch die Arbeitgebenden können davon profitieren. Neben einer soliden handwerklichen Ausbildung und der Möglichkeit, staatlich anerkannte Führerscheine zu machen, lernen die Einsatzkräfte Stressresistenz, Konfliktbewältigung, Verantwortungsbewusstsein und Teamarbeit in Extremsituationen.