Bei welchen Herausforderungen kann das THW unterstützen?

Das THW setzt auf Anforderung einzelne Expertinnen und Experten, spezialisierte Fachgruppen, Trupps und andere Einheiten ein, die passgenaue Lösungen für Herausforderungen im In- und Ausland bieten. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn umfangreiche technische Ausstattung benötigt wird oder absehbar ist, dass der Einsatz länger dauert. Die örtlich zuständige THW-Dienststelle berät gerne dazu, welche Einheiten und Einsatzmittel zur Bewältigung der jeweiligen Lage besonders geeignet sind. THW-Einsatzkräfte können beispielsweise Personen aus Trümmern retten, Bauwerke abstützen, eine notfallmäßige Strom- oder Trinkwasserversorgung
aufbauen, Brandschutt wegräumen, Behelfsbrücken bauen, Ölverschmutzungen auf Gewässern eindämmen, Einsatzkräfte verpflegen oder Führungsstellen betreiben. Die Fachberaterinnen und Fachberater informieren zu allen Details vor dem Einsatz und fungieren während des Einsatzes als direkte Ansprechperson der Einsatzleitung. Eine Übersicht über viele Einsatzoptionen des THW finden Sie in unserer Anfordererbroschüre.

Auf welchem Weg fordert man das THW an?

Viele Wege führen zum THW. Einsatzleitungen fordern das THW bei der Integrierten Leitstelle Fürstenfeldbruck an. Auch der direkte Kontakt über Ortsbeauftragte oder Fachberaterinnen und Fachberater ist möglich. Deshalb ist es sinnvoll, das örtliche THW aufzusuchen, um bereits vor einem möglichen Einsatzgeschehen alle zuständigen Personen zu kennen. Zusätzlich unterhält das THW Rufbereitschaften auf allen Verwaltungsebenen, insbesondere um überörtliche Hilfe zu koordinieren.

Wer darf das THW anfordern?

Viele Behörden und Organisationen können die Unterstützung des THW unbürokratisch anfordern – erst dann kann das THW tätig werden. Zu möglichen Anforderern zählen unter anderem öffentliche Feuerwehren, kommunale Behörden sowie die Polizeien der Länder und des Bundes. In den Einsatz geht das THW beispielsweise auch auf Anforderung der Landesregierungen, des Zolls, der Bundeswehr und der Fachbehörden des Bundes. Zudem setzt die Bundesregierung das THW im Ausland ein. Unter bestimmten Bedingungen oder auf Basis von Vereinbarungen dürfen auch gewerbliche Unternehmen das THW anfordern

Welche Kosten fallen für den Anforderer bei einem THW-Einsatz an?

Der regelmäßige Erstattungsverzicht (§ 6 THW-Gesetz) soll vermeiden, dass öffentliche Feuerwehren und Gefahrenabwehrbehörden THW-Einsätze bezahlen müssen. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch gibt, erfüllen typische Unterstützungsleistungen für Gefahrenabwehrbehörden regelmäßig alle Bedingungen für einen Kostenverzicht des THW. Grundsätzlich kostenpflichtig sind Materialien, die das THW für den Einsatz kauft, einbaut, ausgibt oder verbraucht (zum Beispiel Bauholz oder ausgegebene Betriebsstoffe). Das Gleiche gilt für Beschaffungen oder Anmietungen durch das THW, die nötig sind, um das Einsatzziel zu erreichen. Je nach Gefahrenlage und konkreten Gegebenheiten gelten viele weitere Einzelbestimmungen zur Abrechnung von THW-Einsätzen. Unabhängig von dem genannten Regel-Erstattungsverzicht kann das THW auch dann von einer Kostenerhebung absehen, wenn es an einem Einsatz ein besonderes Ausbildungsinteresse hat. Auslagenbescheide an Anforderer verschickt das THW dagegen regelmäßig bei Hilfeleistungen, die gleichwertig auch ein Wirtschaftsbetrieb hätte durchführen können. Fragen zu diesem komplexen Thema beantworten Ortsbeauftragte, Fachberaterinnen und Fachberater sowie Ansprechpersonen auf allen Verwaltungsebenen des THW.